Drucksache Gemeinden - 24/222/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 26.09.2024 hat die Gemeindevertretung die Errichtung einer Kalthalle, das Umsetzen und Ertüchtigen des vorhandenen Containers für den Bauhof beschlossen.

Für die Beantragung einer Baugenehmigung ist es erforderlich, die Planungsleistungen auszuschreiben. Hierzu ist die Einleitung eines Vergabeverfahrens in Form einer beschränkten Ausschreibung erforderlich. Die geschätzten Planungskosten betragen ca. 50.000,00 €.

Es wird empfohlen, die Planungsleistungen komplett auszuschreiben, abhängig von der finanziellen Absicherung des Vorhabens, jedoch eine stufenweise Ausführung der Planungsleistungen (zunächst Leistungsphasen 1 – 4 Genehmigungsplanung) vorzunehmen.

Die ermittelten finanziellen Bedarfe im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen werden dann in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanungen der Folgejahre eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen in Form einer beschränkten Ausschreibung. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Planungsleistungen (zunächst Lph 1 - 4) gemäß der Ausschreibung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

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Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

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Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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