Drucksache Gemeinden - 24/252/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Mönkebude betreibt seit 01.01.2021 den Tourismusbetrieb Mönkebude BgA. 

Für die kommunalen und touristischen Dienstleistungen werden Nutzungsentgelte erhoben; die Gebühr für die Nutzung des “Haus des Gastes” soll konstant bleiben.

 

Da die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung in den letzten Jahren gestiegen sind,

ist eine Anpassung der Entgelte notwendig, um diese gestiegenen Kosten zu decken. 

Diese wurden in Form der vorliegenden Entgeltordnung den wirtschaftlichen Erfordernissen des BgA angepasst.

 

Änderungswunsch:

Für Proben und Aktivitäten der ortsansässigen Vereine wird das Nutzungsentgelt pro Person und Nutzungseinheit von 1 € auf 2 € erhöht.

 

Diese Entgeltordnung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Entgeltordnung der Gemeinde

Mönkebude für kommunale und touristische Dienstleistungen in der vorliegenden Fassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

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Anlagen

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