Drucksache Gemeinden - 24/245/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des diesjährigen Strandfestes/Weihnachtsmarktes hat die Gemeinde Mönkebude mit den n. g. Personen und Firmen Sponoringverträge abgeschlossen.

 

 

P. Dahlemann, LT-Abgeordneter, Mönkebude

100,00 €

Kai Firneisen, Mönkebude

100,00 €

Lünse Ing.-Büro GmbH, Ueckermünde

100,00 €

MS Rohrbau GmbH, Mönkebude

100,00 €

Dr. Uwe Großmann, Mönkebude

100,00 €

Württembergische Vers., K. Denecke, Ueckermünde

100,00 €

Zahnarztpraxis Dr. J. Karbe, Mönkebude

100,00 €

Frau Brigitte Zirzow, Mönkebude                               WM

200,00 €

Colcrete Wasserbau GmbH, Ueckermünde              WM

250,00 €

EDEKA Berndt, Ueckermünde                                  WM

150,00 €

mele Energietechnik GmbH, Torgelow                      WM

250,00 €

Margit Kösling, Mönkebude                                       WM

100,00 €

Lünse Ing.-Büro GmbH, Mönkebude                         WM

100,00 €

Dr. U. Großmann, Mönkebude                                  WM

100,00 €

Kai Firneisen, Mönkebude                                         WM

100,00 €

Zahnarztpraxis Dr. J. Karbe, Mönkebude                  WM

100,00 €

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Sponsoringleistungen von den o. g. Personen und Firmen in Höhe von insgesamt 2.050,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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