Drucksache Gemeinden - 24/135/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Ortsverschönerung haben die ENERTRAG AG aus Dauerthal 500,00 € und die Fa. AMX 13 aus Lübs 1.207,18 € gespendet.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Spenden von der ENERTRAG AG in Höhe von 500,00 € und der Fa. AMX 13 in Höhe von 1.207,18 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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