Drucksache Gemeinden - 20/033/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Gebäude der Kindertagesstätte Altwarp, Straße der Einheit 9, ist sanierungsbedürftig. Die Nutzung als Kindertagesstätte stößt an seine Grenzen. Für die Betriebserlaubnis liegt eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr vor. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da die Einrichtung ansonsten schließen muss. In erster Linie sind die Vorgaben gemäß Betriebserlaubnis umzusetzen und das Gebäude den Anforderungen an die Kinderzahlen (Krippen-, Kindergarten- sowie Hortbetreuung) anzupassen. Dazu sind umfangreiche Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsarbeiten erforderlich. Der Umbau- und Sanierungsumfang kann noch nicht genau eingeschätzt werden, wird jedoch mindestens mit einem Umfang von ca. 550.000 € beziffert.

Zur möglichen Finanzierung des Vorhabens fand am 05. August 2020 ein Vorgespräch in der Staatskanzlei unter Federführung des Staatssekretärs für Vorpommern, Herrn Patrick Dahlemann, statt. Neben Vertretern der Gemeinde Altwarp und der Verwaltung war auch eine Vertreterin des Betreibers sowie ein Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt anwesend. Es wurde die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens erkannt und eine mögliche Förderung für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Die Höhe des Fördersatzes beträgt mind. 75 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens.

Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde die erforderlichen Planungsunterlagen gemäß Förderrichtlinie des Landes, hier Vergabe der Planungsleistungen im Ausschreibungsverfahren für die Leistungsphasen 1 – 4 (Genehmigungsplanung) ausschreibt, in Auftrag gibt und der Antrag für die Zuwendung so schnell wie möglich zu stellen ist.

Die Gemeinde hat die finanziellen Mittel dafür in die entsprechende Haushaltsplanung bzw. eine Nachtragshaushaltsplanung ein- und die Gewährleistung des erforderlichen Eigenanteils sicherzustellen.

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltssatzung durch den Landkreis Vorpommern - Greifswald wären die Planungsleistungen der erforderlichen Leistungsphasen 1 – 4 auszuschreiben und zu vergeben, die notwendigen Planungsunterlagen zu erstellen und ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu erarbeiten.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschießt grundsätzlich die Realisierung der Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahme Kindertagesstätte Altwarp. Die Gemeindevertretung beschließt, die erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung einzustellen und die erforderlichen Eigenanteile zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltssatzung durch den Landkreis Vorpommern- Greifswald beauftragt, für die Vergabe von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 eine Ausschreibung durchzuführen. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden beauftragt, entsprechende Förderantrage für die Gewährung von Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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