Drucksache Stadt Eggesin - 24/384/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V vom 11.Dezember 2023) gelten monatliche Höchstsätze, welche nicht überschritten werden dürfen.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der jeweiligen obersten Dienstbehörde gem. § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V bestimmt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Aufwandsentschädigungen, wie in der Anlage dargestellt, aufgeteilt.

 

Gemäß § 2 Abs.1 Nr.5 in Verbindung mit Abs. 2 der FwEntschVO M-V kann der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 250,00 Euro und der Stellvertreter höchstens i. H. v. 125,00 Euro erhalten.

 

Gemäß § 5 Abs.2 Nr.4 der FwEntschVO M-V kann der Jugendfeuerwehrwart eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 125,00 Euro und nach § 5 Abs. 2 Nr.5 der FwEntschVO M-V der Gerätewart höchstens i. H. v. 100,00 Euro erhalten

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer in Höhe von 250,00 Euro monatlich und für den stellv. Wehrführer in Höhe von 125,00 Euro monatlich.

 

Weiter beschließt die Stadtvertretung Eggesin die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von 125,00 Euro monatlich und für den Gerätewart in Höhe von 100,00 Euro monatlich.

 

Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2025

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

12.60.10.00

50190003

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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