Drucksache Gemeinden - 24/369/00

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 23.05.2024 den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts in der Fassung vom Juni 2024 gebilligt und zur öffentliche Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin und die Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit vom 27.06.2024 bis 09.08.2024 bei der Stadt Eggesin zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin ist zu beschließen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen

Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

    gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und

    deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle

    (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen  

    der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung  

    durch Mitteilung zu informieren.

 

3. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden

    Fassung vom November 2024 beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom November

    2024 wird gebilligt (Anlage 2 u. 3).

 

4. Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für die 9. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der

    Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

    der Stadt Eggesin wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB

    wirksam.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...