Drucksache Gemeinden - 24/368/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 12/2011 "Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne" der Stadt Eggesin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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25.11.2024
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat am 10.12.2015 den Bebauungsplan Nr. 12/2011 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“ in der Fassung 10/2015 als Satzung beschlossen. Die Satzung ist seit dem 19.10.2016 in Kraft.
Geplante Bauvorhaben seitens der Stadt und von einem privaten Bauherrn können auf Grund der derzeitigen Größe und Lage der jeweiligen festgesetzten Baufelder nicht realisiert werden. Daher ist der Bebauungsplan gemäß der beiliegenden Übersichtskarte zu ändern.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:
1. Für das Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Nr. 12/2011 „Neuordnungsgebiet Vor-
pommernkaserne“ der Stadt Eggesin wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt.
2. Folgende Planungsziele werden angestrebt:
- Änderung der Baugrenzen
Die zu ändernden Bereiche sind in der Übersichtskarte gekennzeichnet.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden.
4. Die Größe der durch die Änderung betroffenen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauGB beträgt
weniger als 20.000 qm
5. Vor der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
6. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassen-
den Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
7. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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18,8 MB
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