Drucksache Stadt Eggesin - 24/360/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Um der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer mehr Klarheit zu verschaffen, wird § 6 Absatz 3 neu gefasst. Die alten Absätze 3 und 4 rücken jeweils einen Absatz weiter.

 

Die Änderung wird auch durch die Rechtsprechung untermauert.

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

  X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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