Drucksache Gemeinden - 24/242/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrgerätehaus
hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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11.12.2024
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Sachverhalt
Mit der Drucksache 20/016/13 wurde am 19.05.2020 der Grundsatzbeschluss für Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Altwarp gefasst.
Durch die Verwaltung wurden entsprechende Fördermittelanträge und der Bauantrag gestellt.
Mit Schreiben des Landkreises vom 25.03.2024 erhielt die Gemeinde Altwarp die Baugenehmigung.
Für die Förderung des Brandschutzwesens (Brandschutz-Förderrichtlinie BrSchFöRL M-V) vom 27.06.2017 und Richtlinie zur Förderung Brandschutz im Landkreis V-G vom 17.05.2021 liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Eine Absichtserklärung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung für eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) liegt mit Schreiben vom 17.04.2024 vor.
Für die beantragten Förderungen wurden Anträge auf einen vorzeitigen Vorhabenbeginn gestellt.
Einem vorzeitigen Vorhabenbeginn wurde mit Schreiben vom 13.11.2024 durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vom Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt noch nicht vor.
Für die losweise Ausschreibung der Bauleistungen und der vorbereitenden Maßnahmen für das Herrichten des Grundstücks ist die Einleitung eines Vergabeverfahrens in Form einer öffentlichen Ausschreibung erforderlich. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 1.500.000,00 €.
Nicht immer ist es möglich nach Auswertung der Angebote eine Gemeindevertretersitzung zeitnah einzuberufen, um die Beschlüsse für die Auftragsvergabe zu fassen. Aus Zeitgründen wird deshalb vorgeschlagen, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die Bauleistungen in Abstimmung mit der Verwaltung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, nach Vorliegen der Zuwendungs-bescheide bzw. der Zustimmung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zum vorzeitigen Vorhabenbeginn, die Aufträge für die ausgeschriebenen Leistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses gemäß der Ausschreibung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen. Die Gemeindevertreter werden über die Auftragsvergabe informiert.
