Drucksache Gemeinden - 24/238/13
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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11.12.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen ab 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Der Pommersche Landmarkt, Inh. Frau Sabine Knüttel, aus Altwarp spendete 300,00 € für die Anschaffung von Strandkörben für den Strand in Altwarp.
