Drucksache Gemeinden - 24/238/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen ab 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Der Pommersche Landmarkt, Inh. Frau Sabine Knüttel, aus Altwarp spendete 300,00 € für die Anschaffung von Strandkörben für den Strand in Altwarp.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Spende in Höhe von 300,00 € vom Pommerschen Landmarkt anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...