Drucksache Amt - 24/113/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Amt Löcknitz-Penkun und das Amt “Am Stettiner Haff“ haben 2011 jeweils den Beschluss gefasst, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes zu bilden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt war in der Stadt Eggesin ansässig. Da die Mitarbeiterin in absehbarer Zeit in den Ruhestand eintritt, wurden erneut Verhandlungen mit Amt Löcknitz-Penkun aufgenom-men. Beide Seiten signalisierten die Bereitschaft wieder eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 Kommunalverfassung M-V zur gemeinsamen Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes zu bilden. Unterschied zur vorherigen Verwaltungsgemeinschaft wird jedoch sein, dass dieses Mal das Amt Löcknitz-Penkun das hauptamtliche Personal für das Rechnungsprüfungsamt stellt. Zur Bildung dieser Verwaltungsgemeinschaft ist es notwendig, den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 167 Kommunalverfassung M-V zu beschließen. 

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist zum Wirksamwerden durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.

Vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung wird der Vertrag zum 01.03.2025 wirksam.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Abrechnung der Umlagen erfolgt zukünftig über das Amt Löcknitz-Penkun.

 

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Anlagen

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