Drucksache Gemeinden - 24/111/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee setzt im Wesentlichen die Vorgabe der Gemeindevertretung vom 05.09.2024 um, die Aufwandsentschädigungen des Bürgermeisters/seiner Stellvertretungen ab dem 01.01.2025 auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V anzuheben.

Daneben sind verwaltungsseitig berücksichtigt bzw. eingepflegt:

  • Abstimmung auf das aktualisierte Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
  • kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
  • diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen

Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen von rechtlicher Relevanz farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.

Die bisherigen Bekanntmachungsmedien Öffentlicher Aushang und Amtliches Mitteilungsblatt sind unverändert.

Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Über die vorgenannte Anhebung der Aufwandsentschädigungen hinaus hat die Neufassung der Hauptsatzung geringe praktische Auswirkungen.

 

Die aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultierenden Mehrkosten (max. 182,00 €/Monat bzw. 2.184,00 €/Jahr) werden mit der neuen Haushaltssatzung 2025 berücksichtigt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.10.10.00

5011 0000

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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