Informationsvorlage - 24/143/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 24.09.2024 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 29.10.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 506.000 € genehmigt. Für das Jahr 2025 wurder der Kassenkredit in Höhe von 800.000 € genehmigt.

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2024 wurde in Höhe von 97.500 EUR und für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 59.100 € genehmigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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