Drucksache Gemeinden - 24/229/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurde die Zweitwohnungssteuersatzung vom 18.03.2025, geändert durch Satzungen vom 27.04.2006, 06.03.2007, 10.11.2021 und 14.09.2023, grundlegend überarbeitet.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altwarp.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

  61.10.10.00

40340000 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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