Drucksache Gemeinden - 24/131/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Pommern-Bau GmbH aus Ducherow hat eine Sachspende in Form einer Hauseingangs- tür für die Motormühle in Lübs im Wert von 7.820,32 € geleistet.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sachspende in Höhe von 7.820,32 € (Hauseingangstür für die Motormühle in Lübs) von der Pommern-Bau GmbH aus Ducherow anzunehmen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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