Drucksache Gemeinden - 24/139/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Der Dorfclub Vogelsang-Warsin e. V. hat für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Strand- und Kinderfestes 2024 eine Spende in Höhe von 3.500,00 € eingezahlt.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, die Spende in Höhe von 3.500,00 € vom Dorfclub Vogelsang-Warsin e. V. anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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