Drucksache Gemeinden - 24/137/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bezugnehmend auf die Drucksache 24/111/22 (Grundsatzbeschluss Umstellung Straßenreinigungssatzung) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Vogelsang-Warsin sowie eine Gebührenkalkulation zu erstellen.

 

Nachdem alle umlagefähigen Kosten zusammengetragen wurden, ergibt sich eine Gesamtsumme von 38.626,08 Euro für das volle Kalenderjahr. Der Stundenaufwand des Gemeindearbeiters wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, dem Bauhofleiter der Stadt Eggesin (vergleichbare Erfahrungswerte) und dem Ordnungsamt geschätzt.

 

Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein Anteil von 25 % der Gesamtkosten im Vorfeld bei der Gemeinde. Die restlichen 75 % werden auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt. Die Gemeinde ist mit ihren Gemeindegrundstücken ebenfalls Anlieger und gebührenpflichtig. Mit dieser prozentualen Verteilung ergibt sich ein Frontmeterpreis von 2,46 Euro.

 

Der Frontmeterpreis gilt für die Veranlagungsjahre 2025 und 2026. Nach Abschluss des Haushaltjahres 2025 wird die Kalkulation im Jahr 2026 überarbeitet. Sollte sich eine Kostenunterdeckung bzw. -überdeckung ergeben, wird diese in den darauffolgenden Veranlagungsjahren ausgeglichen.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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