Drucksache Gemeinden - 24/119/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind.

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Meiersberg wurde im Jahr 2024 für den Zeitraum 2024/2025 beschlossen. Für den Bereich „Heimat und sonstige Kulturpflege“ wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 15.000 € veranschlagt.

 

Nach Vorlage der Abrechnungen für die 275-Jahrfeier 2024 belaufen sich die Ausgaben auf insgesamt 21.067,62 €. Grund hierfür sind in erster Linie die gestiegenen Kosten für kulturelle Zwecke.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus den „Sonstigen Aufwendungen“ (Produkt 12.60.10.00 SK 56250000).

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt gemäß § 50 KV M-V die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu genehmigen.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

12.60.10.00

56250000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...