Drucksache Gemeinden - 24/119/19
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Anne Kerber
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Meiersberg
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Entscheidung
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16.10.2024
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Sachverhalt
Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Meiersberg wurde im Jahr 2024 für den Zeitraum 2024/2025 beschlossen. Für den Bereich „Heimat und sonstige Kulturpflege“ wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 15.000 € veranschlagt.
Nach Vorlage der Abrechnungen für die 275-Jahrfeier 2024 belaufen sich die Ausgaben auf insgesamt 21.067,62 €. Grund hierfür sind in erster Linie die gestiegenen Kosten für kulturelle Zwecke.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus den „Sonstigen Aufwendungen“ (Produkt 12.60.10.00 SK 56250000).
