Drucksache Gemeinden - 24/117/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Dachdeckung sowie die dazugehörige Dachentwässerung des Gemeindehauses, Dorfstr. 63, weißt erhebliche Schäden auf und muss erneuert werden. Die Erneuerung der Dachdeckung soll auch verhindern, dass Schäden an der Konstruktion des Dachstuhls entstehen. Es soll so hergestellt werden, dass die vorhandene Nutzung des Gebäudes durch die Gemeinde und die Kindertageseinrichtung sichergestellt ist.

Für die Erneuerung der Dachdeckung und der Dachentwässerung sind die finanziellen Bedarfe zu ermitteln und in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Folgejahre einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben mögliche Förderungen zu prüfen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die Erneuerung der Dachdeckung und der Dachentwässerung des Gemeindehauses, Dorfstr. 63. 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/-in werden ermächtigt, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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