Drucksache Gemeinden - 24/115/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg berücksichtigt:

  1. die Festlegung der Gemeindevertretung vom 03.07.2024 (Erhöhung Aufwandsentschädigungen Bürgermeister/seine Stellvertretungen auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V)
  2. den an die Verwaltung herangetragenen Wunsch nach Änderung der Zusammensetzung des
  • Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau und Umweltschutz: 4 GV-Mitglieder und bis zu 3 sachkundige Einwohner (bisher 3 GV-Mitglieder und bis zu 2 sachkundige Einwohner)
  • Hauptausschusses: mögliche Berufung von max. 3 sachkundigen Einwohnern (bisher keine sachkundigen Einwohner)
  1. verwaltungsseitig:
  • Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
  • Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
  • kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
  • diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen

Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.

 

Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der Anhebung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister/seine Stellvertretungen, der veränderten Zusammensetzung der Ausschüsse und der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen; bisher Aushang).

 

Aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 182,00 €/Monat bzw. 2.184,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Aus der veränderten Ausschusszusammensetzung resultieren Mehrkosten an Sitzungsgeldern in Höhe von 40,00 €/Person und Sitzung.

Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meiersberg beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.10.10.00

5011 0000

5013 0000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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