Drucksache Gemeinden - 24/115/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Meiersberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.10.2024
|
Sachverhalt
Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg berücksichtigt:
- die Festlegung der Gemeindevertretung vom 03.07.2024 (Erhöhung Aufwandsentschädigungen Bürgermeister/seine Stellvertretungen auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V)
- den an die Verwaltung herangetragenen Wunsch nach Änderung der Zusammensetzung des
- Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau und Umweltschutz: 4 GV-Mitglieder und bis zu 3 sachkundige Einwohner (bisher 3 GV-Mitglieder und bis zu 2 sachkundige Einwohner)
- Hauptausschusses: mögliche Berufung von max. 3 sachkundigen Einwohnern (bisher keine sachkundigen Einwohner)
- verwaltungsseitig:
- Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
- Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
- kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
- diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen
Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.
Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der Anhebung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister/seine Stellvertretungen, der veränderten Zusammensetzung der Ausschüsse und der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen; bisher Aushang).
Aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 182,00 €/Monat bzw. 2.184,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Aus der veränderten Ausschusszusammensetzung resultieren Mehrkosten an Sitzungsgeldern in Höhe von 40,00 €/Person und Sitzung.
Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
206,5 kB
|
