Drucksache Gemeinden - 24/111/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung vom 16.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt für 2025 als Anlage zur Satzung vom 16.08.2021 den neuen Gebührensatz


für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von   5,69 €/GE,
für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben in Höhe von            8,43 €/GE,
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von   11,77 €/ha,
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 in Höhe von        25,58 €/ha

und für den Deich Zarow in Höhe von           20,95 €/ha. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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