Drucksache Gemeinden - 24/110/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Meiersberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.10.2024
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für die Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich der 275-Jahrfeier hat die Gemeinde
Meiersberg von der Ökologischer Landbau Hammer GmbH sowie von der Milchhof Blumenthal GmbH Spenden in Höhe von jeweils 300,00 € erhalten.
