Drucksache Gemeinden - 24/110/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich der 275-Jahrfeier hat die Gemeinde

Meiersberg von der Ökologischer Landbau Hammer GmbH sowie von der Milchhof Blumenthal GmbH Spenden in Höhe von jeweils 300,00 € erhalten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 600,00 € von den o. g Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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