Drucksache Gemeinden - 24/117/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 15.03.2023 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur
Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 


 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2025 als Anlage zur Satzung vom 15.03.2023 den neuen Gebührensatz

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste     in Höhe von 8,42 €/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Untere Peene           in Höhe von 3,84 €/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben              in Höhe von 2,97 €/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen  in Höhe von 11,43 €/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Mönkebude        in Höhe von 42,47 €/ha,

für den Deich Leopoldshagen           in Höhe von    2,28 €/ha

und für den Deich Mönkebude                                                     in Höhe von    5,86 €/ha.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00 

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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