Drucksache Gemeinden - 24/202/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung Ersatzneubau Bauhof
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Liepgarten
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Die zurzeit genutzten Unterstellmöglichkeiten für den Bauhof der Gemeinde Liepgarten sind baufällig und zum Teil einsturzgefährdet. Die vorhandenen Verschläge entsprechen zudem nicht dem tatsächlichen Bedarf der Gemeinde an einen kommunalen Bauhof, den Anforderungen an die Arbeitssicherheit, und sind aus versicherungstechnischer Sicht ungeeignet.
Der vorhandene Container, der durch die Gemeindearbeiter genutzt wird, verfügt über keine sanitären Einrichtungen und erfüllt somit nicht die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie.
Durch den Bürgermeister wird vorgeschlagen, auf der Fläche hinter dem neuen Feuerwehr-gerätehaus eine Kalthalle für die Kommunaltechnik zu errichten und den vorhandenen Container für die Gemeindearbeiter umzusetzen und zu ertüchtigen (sh. Anlage; Studie).
Folgende weitere Vorgehensweise ist hierzu erforderlich:
- Beauftragung eines Planungsbüros und Beantragung einer Baugenehmigung für den Neubau einer
Kalthalle für die Kommunaltechnik und die Umsetzung des vorh. Containers einschl. Prüfung des
Einbaus von Sanitärräumen und Ertüchtigung gem. Arbeitsstättenrichtlinie,
- Einstellen der erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung
- Errichtung Halle Bauhof, Umsetzen des Containers, Schaffung der Sanitärräume sowie Schaffung
der erforderlichen Zuwegung, Lagerplätze und Einfriedung
- Abbruch der vorh. Verschläge des jetzigen Bauhofgeländes
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, die Errichtung einer Kalthalle für die Kommunaltechnik, die Umsetzung des vorh. Containers inkl. Schaffung von Sanitärräumen sowie die Anlage der hierfür erforderlichen Außenanlagen für den Bauhof der Gemeinde.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/-in werden ermächtigt, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten. Die erforderlichen Haushalsmittel werden in die Haushalts- bzw. Nachtragshaus-haltsplanung eingestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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