Drucksache Gemeinden - 24/200/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Es wird beabsichtigt ein weiteres Urnenrasenfeld anzulegen (Urnenrasenfeld II - siehe Anlage). Für diese Bestattungsart wird ein bestimmtes Gräberfeld ausgewiesen, welches im Vorfeld durch die Gemeinde anzulegen ist. Die Gebühren hierfür wurden kalkuliert und sind in der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Liepgarten fest-gelegt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Liepgarten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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