Drucksache Gemeinden - 20/025/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Da der Konzessionsvertrag – Gas der Gemeinde Altwarp mit der Tyczka Minol GmbH

regulär zum 31.09.2021 endet, wurde gemäß § 46 Abs.3 Energiewirtschaftsgesetz das Vertragsende sowie die Absicht eines neuen Vertragsabschlusses im Bundesanzeiger

öffentlich bekannt gegeben.

 

Bis zum Ablauf der Interessenbekundung am 24.06.2020 hat nur die Tyczka Energy

GmbH ihr Interesse am Abschluss eines neuen Vertrages bekundet und ein Vertrags-

angebot eingereicht.

    

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt den Abschluss eines neuen Konzessions-

vertrages – Gas gemäß Angebot der Tyczka Energy GmbH zum 01.10.2021 mit einer

Laufzeit von 20 Jahren.

  

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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