Informationsvorlage - 24/135/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde die Übergangsfrist des § 27 Abs. 22 UStG zur verpflichtenden Anwendung des „Neuen“ Besteuerungsregimes des § 2b UStG nochmal bis zum 31.12.2024 verlängert.

 

Aktuell steht eine erneute Verlängerung bis zum 01.01.2027 im Raum, jedoch muss das notwendige Gesetz (Jahressteuergesetz 2024) erst beschlossen werden. 

 

Es wurde eine Bewertung der einzelnen Bereiche durchgeführt. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte der anliegenden Dokumentation.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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