Drucksache Gemeinden - 24/130/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im vorliegenden Planverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 22.05.2024 bis zum 26.06.2024 durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß dem Abwägungsvorschlag in die Planunterlage eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes lieg nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ wird in der vorliegenden Fassung 08/2024 beschlossen. Der Entwurf der Begrünung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabebereich durch die Planung berührt werden können, zu dem Planentwurf und dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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