Drucksache Gemeinden - 24/129/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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24.09.2024
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Sachverhalt
Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin berücksichtigt:
- die Festlegung der Gemeindevertretung vom 02.07.2024 (Erhöhung Aufwandsentschädigungen Bürgermeister/seine Stellvertretungen auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V)
- verwaltungsseitig:
- Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für den Bürgermeister und die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§5, § 6)
- Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
- kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024
- diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/ durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen
Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.
Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der Anhebung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister/seine Stellvertretungen und der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen; bisher Aushang).
Aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 182,00 €/Monat bzw. 2.184 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.
Zur Minimierung der haushaltsmäßigen Auswirkung sieht die Satzungsneufassung die Anwendung der höheren Entschädigungsbeträge ab dem Monat nach der Sitzung der Gemeindevertretung vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,9 kB
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