Drucksache Gemeinden - 24/127/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze für 2025 als Anlage zur Satzung.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2024 als 4. Änderung zur Satzung vom 11.06.2020 

den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,68 Euro je Gebühreneinheit,
für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Warsin          10,58 Euro je ha,
für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rehhagen    31,14 Euro je ha,
für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rieth Stiege 19,17 Euro je ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00 

43229 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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