Drucksache Gemeinden - 20/011/14
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grambin für die Haushaltsjahre 2019 /2020 gemäß § 48 Kommunal-
verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Grambin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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04.08.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin § 5a Abs. 1 ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen, die nicht geplant waren und einen Betrag von 10.000 € übersteigen werden oder bisher nicht veranschlagte Aufwendungen die Erheblichkeitsgrenze von 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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559,7 kB
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