Drucksache Gemeinden - 24/125/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lübs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Uta Strumpf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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17.09.2024
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Sachverhalt
Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V vom 11.Dezember 2023) gelten monatliche Höchstsätze, welche nicht überschritten werden dürfen.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der jeweiligen obersten Dienstbehörde gem. § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V bestimmt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Aufwandsentschädigungen, wie in der Anlage dargestellt, aufgeteilt.
Gemäß § 2 Abs.1 Nr.5 in Verbindung mit Abs. 2 der FwEntschVO M-V kann der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 250,00 Euro und der Stellvertreter höchstens i.H.v. 150,00 Euro erhalten.
Gemäß § 5 Abs.2 Nr.4 der FwEntschVO M-V kann der Jugendfeuerwehrwart eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 125,00 Euro und nach § 5 Abs.2 Nr.5 der FwEntschVO M-V kann der Gerätewart höchstens i.H.v. 100,00 Euro erhalten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lübs beschließt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer in Höhe von ______ Euro monatlich und des stellv. Wehrführer in Höhe von ______ Euro monatlich.
Weiter beschließt die Gemeinde Lübs die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von ______ Euro monatlich und den Gerätewart in Höhe von ______ Euro monatlich.
Diese Regelung gilt ab dem 01.10.2024.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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470 kB
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