Informationsvorlage - 24/227/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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