Drucksache Gemeinden - 24/157/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin setzt im Kern die Festlegungen der Gemeindevertretung vom 16.07.2024 um, hier insb. Anhebung aller Aufwandsentschädigungen auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V und Ausschöpfung derselben.

Verwaltungsseitig sind eingeflossen:

  • Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
  • Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
  • kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
  • diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen

 

Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.

 

Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch Wahlbekanntmachungen im Internet; bisher Aushang).

 

Aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (182,00 €/Monat bzw. 2.184,00 €/Jahr für die Bürgermeister/stellv. Bgm.; monatliche Sockelbeträge für die übrigen Gemeindevertreter), die in der aktuellen Haushaltssatzung 2023/2024 nicht berücksichtigt sind. Daher soll die Neufassung der Hauptsatzung erst ab dem Zeitraum des neuen Doppelhaushaltes 2025/2026 angewandt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.10.10.00

5011 0000

5013 0000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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