Drucksache Gemeinden - 24/152/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 5/2023 "Wohnen neue Straße"
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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01.08.2024
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 13.06.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 5/2023 „Wohnen neue Straße“
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der
Planung zu informieren und sich zur Planung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung zu äußern. Die Mitteilung hierzu erfolgte in amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 07 am 11.07.2023. Anregungen zur Planung wurden nicht geäußert.
Nunmehr ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und gleichzeitig auch die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt:
1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/2023 „Wohnen neue Straße“ der Gemeinde Gram-
bin und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/2023 „Wohnen neue Straße“ der Gemeinde Grambin
und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung
sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13 a
Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4,
von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Ar
ten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklä-
rung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Pla
nung berührt werden, sollen von der Auslegung informiert werden. Ihnen ist gemäß § 4 Abs. 2
BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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530,2 kB
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