Drucksache Stadt Eggesin - 24/329/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Lt. Satzung des Städte- und Gemeindetages e. V. steht der Stadt Eggesin die Entsendung einer/eines Delegierten für die Mitgliederversammlung zu. Die Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde ist deshalb aufgefordert, 1 Delegierte/n zu benennen.

 

Delegierte können sowohl Bürgermeister/innen, Stellvertreter/innen, Stadtvertreter/innen, Mitarbeiter/innen der Verwaltung oder sachkundige Einwohner/innen sein.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin wählt für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern

 

………………………….

 

als Delegierte/Delegierten der Stadt Eggesin.

 

Als Stellvertreterin/Stellvertreter wird

 

………………………….

 

gewählt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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