Informationsvorlage - 24/219/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die durch die Gemeindevertretung am 14.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung 2024/2025 ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 08.04.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.839.000 EUR genehmigt. Für das Jahr 2025 wurde der Kassenkredit in Höhe von 1.650.000 EUR versagt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2024 wurde in Höhe von 808.800 EUR genehmigt.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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