Drucksache Gemeinden - 24/187/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Liepgarten berücksichtigt im Kern:

 

  1. den an die Verwaltung herangetragenen Wunsch nach Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse der Gemeindevertretung

Nunmehr erfolgt nur die Bildung des Pflichtausschusses Finanzausschuss.

Finanzielle Folge: Reduzierung Sitzungsgelder

  1. Novellierung der Kommunalverfassung M-V (in Kraft getreten am 09.06.2024)

Daraus resultierende notwendige Änderung der Hauptsatzung: Streichung der Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung über Zuschlagserteilungen für Auftragsvergaben

Nunmehr zuständig ist ausschließlich der Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung.

  1. Aktualisierung/Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
  2. Einheitliche Abstimmung der Hauptsatzung auf das Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV

Finanzielle Auswirkungen der vg. Änderungen bestehen in der erwähnten Kostenreduzierung.

Unmittelbar praktische Auswirkungen hat die vorliegenden Satzungsfassung hinsichtlich der Ausschussbildung und hinsichtlich der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8/Wahlbekanntmachungen).

 

Die Berücksichtigung bzw. Behandlung der neuen Aufwandsentschädigungssätze gemäß der geänderten Entschädigungsverordnung M-V (in Kraft getreten am 01.06.2024) erfolgt mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Liepgarten in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

Kostenminderung

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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