Informationsvorlage - 24/196/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der vorliegende Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck setzt im Wesentlichen die aktuelle Rechts- und Erkenntnislage um (Einschränkung: ohne EntschVO) und dient als Diskussionsgrundlage.

Insbesondere sind verwaltungsseitig eingeflossen:

  1. Aus der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (in Kraft getreten am 09.06.2024): Wegfall der Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung über Zuschlagserteilungen für Auftragsvergaben und verweis dieser in die ausschließliche Zuständigkeit des Bürgermeisters als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Daraus resultiert für die Hauptsatzung der Wegfall des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei der Vergabe von Aufträgen (§ 3 Abs. 2).

  1. Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
  2. Abstimmung auf das Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV

 

Unmittelbar praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen).

 

Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.

Anlage 2 weist die Hauptsatzung in ihrer aktuellen Fassung aus.

 

Bitte äußern Sie sich, ob bzw. welcher weitere Änderungsbedarf an der Hauptsatzung besteht.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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