Informationsvorlage - 24/113/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 27.03.2024 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 16.05.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 1.667.000 EUR genehmigt. Der Restbetrag in Höhe von 333.000 EUR wurde versagt.

 

Der Investitionskredit für das Jahr 2024 wird in Höhe von 490.600 EUR genehmigt.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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