Drucksache Gemeinden - 20/014/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkraft-

treten ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und

Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel ver-

wendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat mit der Akademie HerzKreislauf GmbH, 13435 Berlin,

einen Sponsoringvertrag über 700,00 € für die Unterhaltung der Motormühle Lübs

abgeschlossen. Ebenso haben diverse Spender für die Motormühle Lübs 202,00 €

gespendet.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Spenden von der Akademie

HerzKreislauf GmbH aus Berlin und von diversen Spendern für die Unterhaltung

der Motormühle Lübs anzunehmen und dem Sachverhalt entsprechend zu

verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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