Drucksache Gemeinden - 24/098/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die vorliegende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee berücksichtigt:

  1. den an die Verwaltung herangetragenen Wunsch nach veränderter Zusammensetzung des Finanzausschusses (§ 4 Abs. 3; bisher: 3 Mitglieder der Gemeindevertretung)
  2. Aus der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (in Kraft getreten am 09.06.2024): Wegfall der Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung über Zuschlagserteilungen für Auftragsvergaben und verweis dieser in die ausschließliche Zuständigkeit des Bürgermeisters als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Daraus resultiert für die Hauptsatzung der Wegfall des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei der Vergabe von Aufträgen (§ 3 Abs. 2).

  1. Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wesentlichkeitsgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 5a; Grenzen angehoben; Empfehlung Fachbereich Finanzen)

 

Die Satzungsänderung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

Die Behandlung der neuen Aufwandsentschädigungssätze gemäß der kürzlich geänderten Entschädigungsverordnung M-V (in Kraft getreten am 01.06.2024) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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