Drucksache Amt - 24/096/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2022 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Amtsausschuss den Jahresabschluss 2022 festzustellen.

 

Die Bilanzsumme beträgt

3.975,93 €

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt

                           

                  2.182,72 €

Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

                          

  2.182,72 €

Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Saldo aus von

      0,00 €

 

Von einem Haushaltsausgleich kann insgesamt ausgegangen werden.

 

Im Rahmen der Haushaltssatzung wurde eine Amtsumlage in Höhe von  25,39 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Nach Abrechnung beträgt die Amtsumlage 19,87 v. H. der Umlagegrundlagen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes „Am Stettiner Haff“ zum 31.12.2022 i. d. F. vom 06.10.2023 zu empfehlen.

  

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt, den vom Rechnungsprüfungs-ausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Amtes „Am Stettiner Haff“ zum 31.12.2022 i. d. F. vom 06.10.2023 festzustellen.

  

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

  x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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