Informationsvorlage - 24/094/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 11.01.2024 beschlossene 1. Nachtragshaus-haltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 27.03.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag des Kassenkredites im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 165.000 EUR genehmigt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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