Informationsvorlage - 24/136/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die durch die Gemeindevertretung am 04.01.2024 beschlossene 1. Nachtragshaus-haltssatzung 2024 ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 20.02.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag des Kassenkredites in Höhe von 1.960.000 EUR genehmigt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der 1.Nachtragshaushaltssatzung für 2024 wurde in Höhe von 600.000 EUR genehmigt.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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