Informationsvorlage - 24/118/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 01.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 16.04.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in voller Höhe von 600.000 EUR genehmigt. Die Genehmigung des Kassenkredites für das Jahr 2025 wurde ebenso in voller Höhe (800.000 EUR) genehmigt.

 

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2024 und 2025 beantragt. Der Investitionskredit wurde für das Jahr 2024 in Höhe von 87.900 EUR und für das Jahr 2025 in Höhe von 59.100 EUR genehmigt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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