Drucksache Gemeinden - 24/217/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altwarp wählte am 01.03.2024 den Kameraden René Bredow zum stellv. Gemeindewehrführer. Gem. § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren in M-V (Brandschutzgesetz M-V) wird der stellv. Gemeindewehrführer für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt und nach Zustimmung der Gemeindevertretung Altwarp zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Wahl des Kameraden René Bredow zum stellv. Gemeindewehrführer der FF Altwarp.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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