Drucksache Gemeinden - 24/216/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 16.01.2024 wurde der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ der Gemeinde Altwarp von der Planerin Frau Trautmann vorgestellt. Es soll nunmehr das Aufstellungverfahren durchgeführt werden.

Hierzu sind die Träger öffentlicher Belange und auch die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

 

1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ und die

    Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung (12/2023) gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ mit der

    Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

    Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass von

    einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe

    nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar

    sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 abgesehen wird.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die

    Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden kann, sollen von der Auslegung benachrichtigt

    werden. Ihnen ist Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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