Drucksache Gemeinden - 24/216/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/2001 "Sondergebiet Hafen"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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23.04.2024
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Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses am 16.01.2024 wurde der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ der Gemeinde Altwarp von der Planerin Frau Trautmann vorgestellt. Es soll nunmehr das Aufstellungverfahren durchgeführt werden.
Hierzu sind die Träger öffentlicher Belange und auch die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ und die
Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung (12/2023) gebilligt.
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ mit der
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Dabei ist gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 abgesehen wird.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die
Aufstellung des Bebauungsplans berührt werden kann, sollen von der Auslegung benachrichtigt
werden. Ihnen ist Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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12,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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4 MB
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