Drucksache Gemeinden - 24/214/20
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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11.04.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Sparkasse Uecker-Randow hat für die Durchführung des Strand-/Sommerfestes im Jahr 2023 eine Spende in Höhe von 250,00 € gezahlt.
Für die Ortsverschönerung in Mönkebude hat Herr Harald Winter aus Mönkebude im Jahr 2023 200,00 € gespendet.
