Drucksache Gemeinden - 24/214/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Sparkasse Uecker-Randow hat für die Durchführung des Strand-/Sommerfestes im Jahr 2023 eine Spende in Höhe von 250,00 € gezahlt.

 

Für die Ortsverschönerung in Mönkebude hat Herr Harald Winter aus Mönkebude im Jahr 2023 200,00 € gespendet.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spenden von der Sparkasse Uecker-Randow in Höhe von 250,00 € und von Herrn Harald Winter in Höhe von 200,00 € anzunehmen und ent-sprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...